Europa wächst weiter zusammen. In der Single Euro Payments Area (Sepa) wird der Zahlungsverkehr noch mehr vereinheitlicht. Für Überweisungen und Lastschriften gelten ab dem 1. Februar 2014 neue Regelungen. Ab diesem Zeitpunkt werden nicht mehr die gewohnten Kontonummern und Bankleitzahlen gebraucht, sondern IBAN - kurz für International Bank Account Number - und BIC, die internationale Bankleitzahl.
Doch wirklich neu sind die Nummern nicht. Seit Anfang 2008 bieten Banken ihren Kunden Sepa-Überweisungen an, seit 2009 auch Sepa-Lastschriften. "In der Praxis nutzen die meisten Bankkunden diese aber noch nicht", erläutert Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
"Vielen Verbrauchern ist das Thema einfach noch nicht bewusst", sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Möglicherweise schrecken Bankkunden aber auch vor der Länge der neuen Nummern zurück. Denn bei Überweisungen im Inland müssen künftig deutlich mehr Kästchen ausgefüllt werden: "Die IBAN hat in Deutschland 22 Stellen", erklärt Tanja Beller. Derzeit haben Kontonummern in der Regel bis zu 10 Stellen.
Prüfzahl verhindert Zahlendreher
Die neue Nummer setzt sich zu großen Teilen aus den bekannten Daten zusammen: der bisherigen Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer. Neu sind ein zweistelliges Länderkennzeichen - DE für Deutschland - und eine individuelle zweistellige Prüfzahl. Auch wenn die IBAN lang ist - Angst vor Zahlendrehern brauchen Kunden nicht zu haben. "Die Prüfzahl verhindert, dass die Überweisung bei einem Schreibfehler ausgeführt wird", erklärt Beller. Der Bankkunde bekommt sofort eine Fehlermeldung, wenn er sich etwa beim Online-Banking oder am Überweisungsautomaten vertippt, erklärt die Deutsche Bundesbank.
Wer Geld innerhalb der EU inklusive Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island überweisen will, braucht zusätzlich noch die BIC, die internationale Bankleitzahl. "Für Zahlungen innerhalb Deutschlands ist die BIC ab 1. Februar 2014 nicht mehr nötig", erklärt Beller. Ab Februar 2016 muss die BIC dann auch für grenzüberschreitende Sepa-Zahlungen innerhalb der EU nicht mehr angegeben werden. "Sie können also eine Sepa-Überweisung allein mit der IBAN in Auftrag geben."
Wenn Unternehmen oder Vereine Lastschriften einreichen, müssen diese ab dem Stichtag 1. Februar 2014 den Sepa-Standards entsprechen. Das heißt unter anderem: Zahlungsempfänger benötigen künftig eine Gläubiger-Identifikationsnummer. "Auch kleine Vereine und Selbstständige müssen sich darauf einstellen", erklärt Beller. Denn ohne diese Nummer können sie nach dem Stichtag keine Lastschrift mehr einreichen. Und das kann schnell in finanzielle Turbulenzen führen.
In Deutschland kann die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank über das Internet auf der Seite www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt werden. Die Bundesbank empfiehlt, diesen Prozess möglichst bis Ende Oktober 2013 abzuschließen.
dpa